Geschichten der Familie Hurschler

Am 25. Februar 1692 kam folgender Vorfall vor Gericht. An der jungen Fasnacht soll es zu einer Schlägerei gekommen sein in welche auch ein Hans (Johann?) Jakob Hurschler (geboren 7.12.1669 gestorben 8.5.1718)verwickelt gewesen sein.

Da es umfangreich beschrieben wurde beschränke ich mich nur auf die Ausschnitte in welcher von dem Hans Jakob Hurschler die rede ist. 

Entlich ist underschidlich berichtet worden, wasmassen Hans Jacob Hurschler uf die Kniebos nit allein in dem Würtshaus gantz übermüetig erzeigt, Gläser, und s.h. ein Nachtgeschir zerbrochen und mit Füess darauf gesprungen, sonder auch an anderen Ohrten sich grosser Streichen und Stärckhe berüembt, auch zue nachts herumblaufe.

 Soviel zur Anklage.

Wie aus dem untenstehenden Urteil zu erkennen ist, muss dieser Hans Jacob Hurschler schon des öfteren Probleme mit dem Gesetz gehabt haben.

 Urthell

 Hans Jacob Hurschler als ein hofert und trutziger Kerl, und Nachtvogell, soll erstlich wüssen, das ihme der Wein (wan man ihme solchen nit vergeblich gibt) auf ein Jahr lang verbotten sein solle. 2do. soll er ein gantzes Jahr lang umb Gelt oder Geltswerth nit spihlen. 3.tio. Wan er sich mit dem nächtlichen Herumblaufen nit bessern würde, soll er für das erste mahl in die Trüllen erkenth sein. 4 to. Solle er  mit einer Geiseln ein Disciplin machen. (Dis. Hat Ihr Gnaden ihme geschenckt).

5to. Solle er für 7 der ärmsten Seelen  im Fegfür 7 Psälter beten. Lestlich sollen alle mit einandern die christlich brüderlich Liebe wider ergentzen, und aller Unwillen todt und ab sein.

 

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Geändert am: 12. August 2006